Koorespondenzen, Diverses wie zum Beispiel Vernehmungsprotokolle, Antrags formulare, Kassenbelege /Finanzberichte, Vereinstätigkeit, Informationen über Poale Zion wurden unter dem Aspekt der chronologischen und inhaltlichen Zuordnung des Bestandes eingereiht (siehe Inhaltsübersicht). Der Inhalt der Akten besteht aus Lebensläufen und Nachweisen (je nach Antrag variierend); u.a. Nachweis über den Wohnsitz am 1. Oktober 1953, über Zugehörig keit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis, über Zugehörigkeit zum Judentum; aus Erklärungen darüber, ob die Verfolgung aus Gründen politischer Gegenerschaft gegen den Nationalsozialismus, aus Gründen der Rasse, des Glaubens, der Weltanschauung oder aus Gründen der Nationalität geltend gemacht werden sollte; Beweise über das verhinderte wirtschaftliche Fortkommen; Arztbestätigungen über Gesundheits zustand, der von der Verfolgung und den Konzentrationslagern her rührt, d.h. Nachweis über Schädigung an Körper und Gesundheit, sowie Zeugenaussagen. Anspruchsberechtigt waren den jeweiligen Gesetzen folgend: (auszugsweise - nach BEG: "Verfolgte, die eine bestimmte räumliche Beziehung zum Gebiet der BRD bzw. des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31.12 1937 - insbesondere Wohn sitz oder dauernden Aufenthalt gehabt haben (§4 BEG). Vertriebene im Sinne von §1 des Bundesvertriebenengesetzes, insbesondere deutsche Volkszugehörige (§ 150BEG. Verfolgte, die am 1.10.1953 bzw. im Zeitpunkt ihres Todes staatenlos bzw. Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention vom 28.7.1951 waren oder als Staatenlose oder Flüchtling nach Beendigung der Verfolgung eine neue Staats angehörigkeit erworben haben (§ 160 BEG. nach BRUG waren jene anspruchsberechtigt, die Nachweise (u.a. Zeugenaussagen) über enteignetes Eigentum und Vermögen erbringen konnte. nach HNG - Bestimmungen: der HNG-Fond ist ein Härteausgleichsfond der für Opfer nicht jüdischen Glaubens, die aber als Juden verfolgt wurden, geschaffen wurde. Aus den Akten von D. Schlang geht hervor, daß ein Großteil der Antrag stellerinnen aus Ungarn kamen. Der Nachlaß wurde von Frau Dora Schlang im Jahre 1987 dem Institut für Zeit geschichte geschenkt; an dieser Stelle sei ihr dafür Dank ausgesprochen.